Im Jahre 1397 verlobt der damalige Württemberger
Regent, Graf Eberhard III., seinen 9-jährigen Sohn Eberhard
IV. mit
der 6-jährigen Henriette, älteste Tochter des Grafen
Heinrich von Montbéliard (Mömpelgard), welcher ohne männlichen Nachfolger geblieben war. Eberhard IV.
verstirbt nach nur 2-jähriger Regentschaft
1419. Henriette
v. Mömpelgard
regiert Württemberg/Mömpelgard für die beiden noch minderjährigen Söhne
Ludwig I und Ulrich V. Um zu vermeiden, daß Henriette ihrer anderweitig
verheirateten Tochter Anna Mömpelgard testamentarische vermacht, setzen
Ludwig und Ulrich die Mutter im Nürtinger Schloß gefangen, bis sie
einen Vertrag unterzeicnet, wonach die Nachfolge Ludwigs
und Ulrichs gesichert ist. 1441/42 und 1446 wird Württemberg/Mömpelgard
in einen Stuttgarter Landesteil (Ulrich) und in einen Uracher Landesteil
(Ludwig) aufgeteilt. Ludwig erhält 1446 Mömpelgard. Der spätere
Nachfolger Graf
Eberhard im Bart
tritt Mömpelgard im Uracher
Vertrag von
1473 an Heinrich Graf von Mömpelgard
(Stuttgarter Linie) ab. In dieser Zeit finden sich im Württemberger
Wappen neben den drei württembergischen Hirschstangen auch drei Barben
für Mömpelgard. Im Münsinger
Vertrag
von 1482 wird Württemberg unter der Regentschaft von Eberhard im Bart
wiedervereinigt. Mömpelgard und verschiedene angrenzende burgundische
Lehen bleiben mit kurzen Unterberechungen württembergisch bis 1796.
|